Wer frisch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, tut gut daran, auch seinen monatlichen Aufwand für beispielsweise Altersvorsorge, Darlehen oder Krankenzusatzversicherungen in die beantragte BU-Rente einzukalkulieren – damit nicht im Leistungsfall Teile der privaten Vorsorge aufgegeben werden müssen und der bis dahin gut ausfinanzierte Ruhestand plötzlich vor neuen Fragezeichen steht.

Jedoch ist mit einer schweren oder chronischen Erkrankung der Abschluss einer BU meist nicht mehr möglich (Ausnahme: über den Arbeitgeber im Rahmen betrieblicher Versicherungsangebote), und auch bereits abgeschlossene BU-Versicherungen lassen sich ohne Gesundheitsprüfung oft nur sehr begrenzt erhöhen. So kann es leicht passieren, dass entweder gar kein BU-Schutz existiert oder die vor Jahren – vielleicht noch als Berufsanfänger – abgeschlossene BU-Rente heute nicht ausreichen würde, um beispielsweise die private Krankenversicherung, den Bausparvertrag oder die monatliche Sparrate für die Altersvorsorge mit abzudecken.

Genau hier bietet ein deutscher Lebensversicherer eine hochinteressante Lösung an: ohne Gesundheitsprüfung kann eine „Mini-BU“ abgeschlossen werden, die im Falle einer Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit eine bestehende monatliche Zahlungsverpflichtung bzw. einen monatlichen Sparplan bis zu 250 Euro übernimmt, solange die Berufsunfähigkeit besteht (maximal bis 67). 

Wenn der dauerhafte Verlust der eigenen Arbeitskraft z. B. durch Krankheit oder Unfall abgesichert werden soll, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich das erste Mittel der Wahl. Sie versichert den eigenen, konkret ausgeübten Beruf und leistet eine so genannte BU-Rente, wenn diese Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr wie in gesunden Tagen ausgeübt werden kann.

Leider aber fragen heute alle deutschen Lebensversicherer in den Anträgen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherungen sehr ausführlich nach dem aktuellen Gesundheitszustand und Vorerkrankungen in der Regel der letzten fünf Jahre im ambulanten Bereich und der letzten zehn Jahre im stationären oder psychischen Bereich. Wer hier bei schwereren oder chronischen Erkrankungen mit „Ja” antworten oder psychologische oder psychiatrische Behandlungen anzugeben hat, muss in einer Vielzahl von Fällen mit erheblichen Leistungsausschlüssen bzw. einer vollständigen Ablehnung rechnen. Und wie sinnvoll eine Berufsunfähigkeitsversicherung beispielweise mit dem Ausschluss „Wirbelsäule und Halteapparat” ist, sei gründlich überlegt.

Dieser Beitrag richtet sich gleichermaßen an Angestellte mit schweren oder chronischen Erkrankungen wie auch an alle Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern attraktive Mehrwerte anbieten oder diese ganz einfach aus sozialem Verantwortungsbewusstsein unterstützen möchten. Denn im Bereich der sogenannten Kollektivlösungen – also jener Versicherungsmodelle, die vom Arbeitgeber für die Belegschaft bereitgestellt werden – wächst die Zahl der Anbieter mit interessanten Konzepten.