Da Menschen mit schweren oder chronischen Vorerkrankungen (aber auch mit einer Vorgeschichte im psychologischen Bereich) nach heutigem Stand häufig der Neuzugang zu Berufsunfähigkeitsversicherungen versperrt ist, bleiben als „etwas tiefer hängende Auffangnetze”  zum Schutz vor Einkommenseinbußen durch Invalidität nur die Unfallversicherung, besonders nach dem Wegfall einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung, die von Januar 2011 bis Dezember 2016 am deutschen Markt angeboten wurde.

Die private Unfallversicherung ist dabei aufgrund ihres Schutzumfangs die „kleinste”, mit Abstand aber auch die preisgünstigste Lösung und kann aufgrund ihrer anderen Leistungsdefinitionen sogar bei vorhandener Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung gelegentlich eine interessante Ergänzung darstellen. Auch hier allerdings werden von den meisten Anbietern am Markt Gesundheitsfragen gestellt, und bei einem „Ja” in den oben genannten Gesundheitsbereichen steht ein Antrag unter keinem guten Stern.

Warum manche Erkrankungen auch in bestehenden Verträgen zu spürbaren Lücken führen kann

Für Menschen mit schweren oder chronischen Erkrankungen stellt sich beim Thema Versicherungen meist die Frage, ob der Abschluss eines neuen Vertrages noch möglich ist. Jedoch führt eine Besonderheit in der privaten Unfallversicherung dazu, dass auch bereits bestehende Verträge noch einmal sehr genau angeschaut werden sollten – und sei es nur, damit man im Leistungsfall vorbereitet ist.